Ein Satz ist kein Gehalt
Ein angestelltes Gehalt vergütet nicht nur die sichtbare Arbeitsleistung. Zum Arbeitsverhältnis gehören auch bezahlte Abwesenheiten, Arbeitgeberanteile zur sozialen Absicherung und die Organisation, die der Betrieb übernimmt. Ein freiberuflicher Stundensatz ist dagegen zunächst ein Umsatz für eine abrechenbare Leistung. Davon muss die freiberufliche Person sämtliche betrieblichen und persönlichen Verpflichtungen aus den eigenen Einnahmen tragen. Wer beide Zahlen nebeneinanderstellt, vergleicht daher unterschiedliche Größen.
Welche Vergleichsdaten überhaupt passen
Die Frage lautet: Wo lässt sich eine erste Orientierung zum Bruttogehalt finden? https://gehalts-kompass.de/ verweist auf ein Angebot, das solche Gehaltsdaten aus amtlichen Meldungen einordnet. Für den Vergleich mit einem freiberuflichen Satz bleibt aber entscheidend, dass diese Auswertungen keine Selbstständigen abbilden und ein Bruttogehalt nicht mit dem Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit gleichzusetzen ist. Auch ein Rechner für das Nettogehalt liefert nur eine Schätzung unter pauschalen Annahmen. Maßgeblich für die angestellte Seite sind Arbeitsvertrag und eigene Abrechnung.
Unbezahlte Zeit steckt im Hintergrund
Abrechenbare Stunden machen bei Freiberuflichen nur einen Teil der gesamten Arbeitszeit aus. Zur Tätigkeit gehören Kundensuche, Angebote, Gespräche, Rechnungen, Buchhaltung, Terminabstimmung, Nachbesserungen und fachliche Vorbereitung. Dazu kommen Zeiten ohne Auftrag, verschobene Projekte und verspätete Zahlungen. Auch Urlaub und Krankheit erzeugen keinen automatischen Umsatz. Der Stundensatz muss deshalb nicht nur die Leistung beim Kunden abbilden, sondern auch die nicht abrechenbare Arbeit mittragen.
Die eigenen Betriebskosten verändern die Bedeutung
Von technischer Ausstattung über Programme und Telekommunikation bis zu Arbeitsraum, Fahrtkosten, Fachliteratur, Weiterbildung und externer Buchhaltung entstehen laufende Ausgaben. Manche Kosten fallen regelmäßig an, andere erst bei einem Auftrag oder nach einem Fehler. Hinzu kommen Rücklagen für Ersatzbeschaffungen, Zahlungsausfälle und Zeiten mit schwacher Nachfrage. Ob einzelne Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden können, hängt von den konkreten Umständen und der steuerlichen Beratung ab. Steuerliche Abziehbarkeit bedeutet nicht, dass das Geld sofort wieder zur Verfügung steht.
Diese Posten gehören in die Betrachtung
Eine belastbare Gegenüberstellung beginnt nicht mit einem pauschalen Aufschlag, sondern mit einer vollständigen Liste der Unterschiede. Relevant sind insbesondere:
- bezahlte und unbezahlte Ausfallzeiten,
- Versicherungen und private Vorsorge,
- Arbeitsmittel, Räume, Programme und laufende Verwaltung,
- Kundengewinnung, Abstimmungen und nicht abrechenbare Facharbeit,
- Zahlungsausfälle, Verzögerungen und schwankende Auslastung,
- steuerliche Pflichten und Kosten der fachlichen Beratung.
Was eine vorsichtige Entscheidung ausmacht
Für eine konkrete Abwägung müssen Vertragsbedingungen, Kosten und persönliche Risiken getrennt betrachtet werden. Ein Angestelltengehalt bietet nicht automatisch mehr verfügbares Geld, und ein freiberuflicher Stundensatz ist nicht automatisch lukrativer. Der eigene Bedarf sollte deshalb nicht auf einem Vergleich oder einem geschätzten Nettowert beruhen. Bei Unsicherheit zu Versicherung, Steuer, Haftung oder Vertragsklauseln sind Steuerberatung, Lohnsteuerhilfeverein, Gewerkschaft, Betriebsrat oder Rechtsberatung die passendere Stelle als eine schnelle Vergleichsrechnung.